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Impressumspflicht

Wir geben Dir Antworten auf wichtige Fragen zum Impressum und Pflichtangaben auf Webseiten und im Social Media. Wer eine eigene Webseite oder einen Onlineshop erstellt, muss einige rechtliche Richtlinien beachten. 

    Inhaltsverzeichnis

    1. Was ist ein Impressum?
    2. Wer braucht ein Impressum?
    3. Wann wird ein Impressum benötigt?
    4. Ist ein Impressum wirklich Pflicht?
    5. Was bedeutet § 5 TMG?
    6. Welche Pflichtangaben werden für ein Impressum benötigt?
    7. Muss im Impressum auf die EU-Plattform zur 8. 9. Streitbeilegung hingewiesen werden?
    8. An welcher Stelle auf der Webseite muss das Impressum eingebunden werden?
    9. Besteht eine Impressumspflicht in sozialen Medien?
    10. Was passiert, wenn die Impressumspflicht nicht eingehalten wird?
    11. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?
    12. Fazit

    1. Was ist ein Impressum?

    Das Impressum gibt an, wer der Besitzer der Webseite, bzw. die verantwortliche Person ist. Hier sind bestimmte Angaben gesetzlich vorgegeben, z. B. die ladungsfähige Anschrift des Inhabers, damit im Zweifelsfall rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus soll der Nutzer einer Webseite oder eines Onlineshops klar wissen, wer hinter der Seite steht.

    2. Wer braucht ein Impressum?

    Die Impressumspflicht gilt durchweg für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen. Sobald Du eine Webseite oder einen Onlineshop hast und Dich mit Deinem Unternehmen präsentierst, brauchst Du ein Impressum. Die Impressumspflicht besteht auch auf allen Webseiten, wo Werbung geschaltet oder Produkte platziert werden. Selbst bei einem Werbebanner oder der Teilnahme an einem Affiliate-Programm ist ein Impressum nötig.

    3. Wann wird ein Impressum benötigt?

    Sobald Du Deine Internetpräsenz live schaltest, muss ein Impressum vorhanden sein. Diese Seite ist also die Erste, welche erstellt wird und allen rechtlichen Anforderungen gerecht werden muss. 

    4. Ist ein Impressum wirklich Pflicht?

    Ein Impressum für Deine Seite ist verpflichtend. Die Impressumspflicht ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass der Verantwortliche der Webseite erkannt wird und auch kontaktierbar ist. Die Impressumspflicht ist wichtig für den Verbraucherschutz und die Transparenz.

    5. Was bedeutet § 5 TMG?

    Das Telemediengesetz regelt die gesetzliche Kennzeichnung des Webseitenverantwortlichen. Paragraph 5 TMG beinhaltet die “Pflicht zur Anbietererkennung bei Online Angeboten”, also die Impressumspflicht. Das Telemediengesetz gibt vor, was in einem Impressum enthalten sein muss.

    6. Welche Pflichtangaben werden für ein Impressum benötigt?

    Folgende Angaben solltest Du unbedingt in Dein Impressum aufnehmen:

    Betreiber/Verantwortlicher der Webseite: Gebe den Namen Deines Unternehmens an. Falls Du als natürliche Person Betreiber der Seite bist, musst Du hier Deinen Vor- und Nachnamen angeben.

    Anschrift: Ins Impressum gehört außerdem die ladungsfähige, vollständige Adresse Deines Unternehmens. Beachte unbedingt, dass Postfächer nicht ausreichend sind!

    Identifikationsnummern: Sofern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer Identifikationsnummer vergeben wurde, müssen diese im Impressum vermerkt werden.

    Unternehmensvertretung: Laut Impressumspflicht musst Du Angaben über Geschäftsführer (GmbHs) oder Vorstände (bei AGs), vertretungsberechtigte Gesellschafter (gilt für GbR, OHG Einzelunternehmer) machen. Auch Angaben zum Kapital können wichtig sein.

    Kontakt im Impressum: Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit gehört bei der Erstellung des Impressums zur Pflichtangabe. Hierzu gehört immer die E-Mail-Adresse. Darüber hinaus muss ein zusätzliches Kommunikationsmittel angeboten werden wie Telefon- oder Faxnummer oder eine elektronische Abfragemaske. Nicht ausreichend hingegen sind Mehrwertdienste-Rufnummern im Impressum.

    Registereintrag: Wenn Du einen Eintrag im Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister hast, dann darfst Du die Angabe dazu, inklusive der Registernummer nicht vergessen. Auch ein Eintrag im Gewerberegister könnte notwendig werden. Wenn Du aus dem Ausland arbeitest und in Deutschland aktiv bist, muss eine Angabe zum ausländischen Gesellschaftsregister und die Registriernummer ausgeführt werden.

    Pflichtangabe Aufsichtsbehörde: Als Steuerberater, Gastronom, Anwalt, Makler etc. musst Du eine zuständige Zulassungsbehörde mit Anschrift im Impressum eintragen.

    Liquidation & Abwicklung: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben im Falle einer Abwicklung oder Liquidation eine Informationspflicht im Impressum.

    Freiberufler: Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Ergotherapeuten müssen spezielle Angaben offenlegen. So muss die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, Deine Standeskammer, die Bezeichnung der beruflichen Regeln und wie diese zugänglich sind, im Impressum erwähnt werden.

    7. Muss im Impressum auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung hingewiesen werden?

    Seit dem Urteil des Oberlandesgerichts München von 2016 gibt es die Informationspflicht für die Online Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission. Diese verpflichtet, dass im Impressum ein Link zu dieser Plattform eingebunden sein muss. Der nachfolgende Hyperlink muss immer als Direktlink angelegt und funktionsfähig sein: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage 

    8. An welcher Stelle auf der Webseite muss das Impressum eingebunden werden?

    Laut § 5 des TMG muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wir empfehlen das Impressum, als eigenen Menüpunkt in der Navigation zu hinterlegen, damit nicht unnötig gescrollt werden muss und das Impressum stetig sichtbar ist. Den Menüpunkt kann man Anbieterkennzeichnung oder Impressum benennen. Wichtig ist, dass das Impressum mit einem Klick aufrufbar sein sollte.

    9. Besteht eine Impressumspflicht in sozialen Medien?

    Nicht nur Webseiten, sondern auch gewerblich genutzte Social-Media-Accounts unterliegen der Impressumspflicht. Diese kann durch einen Link zum Impressum, oder direkt als vollständiger Text (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten etc.) im Profil gesetzt werden. Für den Nutzer muss immer erkennbar sein, dass es sich um einen Link handelt, der zum Impressum führt. Dies entweder durch einen sprechenden Link (www.ichbindeinWegweiser.de/impressum) oder durch einen Verweis (Impressum unter www.ichbindeinwegweiser.de/345 ). Achte darauf, dass Deine Impressen inhaltlich identisch mit Deiner Webseite sind.

    Facebook Impressum:  Bei Facebook muss das Impressum mit wenigen (Zwei-Klick Regelung) immer erreichbar sein. Mittlerweile ist dies aber über Facebook selbst relativ einfach, da hier für Fanpages eine eigene Rubrik im Infokasten angelegt wurde. Hier kannst Du Dein Impressum eintragen oder als Link hinterlegen.

    Twitter Impressum:  Bei Twitter hast Du die Möglichkeit das Impressum im Feld “Bio” zu hinterlegen. Über Deine Einstellungen gelangst Du dorthin.

    Instagram Impressum:  Natürlich muss auch bei Instagram ein Impressum gesetzt werden. Hier kommt der Link am besten in die Biografie unter “Webseite”.

    10. Was passiert, wenn die Impressumspflicht nicht eingehalten wird?

    Abmahnvereine und Rechtsanwälte mahnen Unternehmen mit fehlenden oder fehlerhaften Impressen systematisch ab.

    11. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?

    Wird die Impressumspflicht missachtet, kann die Konkurrenz Dich wegen Wettbewerbsverletzung abmahnen und eine Unterlassungserklärung wäre die Folge. Hieraus kann eine Klage entstehen. Behörden könnten außerdem den Paragraphen 16 des TMG als Basis nutzen und ein hohes Bußgeld erheben.

    12. Fazit

    Wenn Du eine Unternehmensseite oder einen Onlineshop hast, brauchst Du ein Impressum und musst dies auch auf Deinen Social-Media-Seiten verlinken. 

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